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Betreiberpflicht! Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen nach BetrSichV.
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Wussten Sie, dass Sie Ihre Aufzugsanlage regelmäßig Inaugenschein nehmen müssen?
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02
Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Verpflichtung nachzukommen.
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03
Wussten Sie?
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Dass die Kosten der Inaugenscheinnahme, gemäß § 2 Nr.7 der Betriebskostenabrechnung (BetrKV) auf die Mieter umlegbar sind.