Herzlich willkommen auf unserer Webseite

 Betreiberpflicht! 
Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen nach BetrSichV.

01

Wussten Sie, dass Sie Ihre Aufzugsanlage regelmäßig Inaugenschein nehmen müssen?
Erfahren Sie mehr

02

Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Erfahren Sie mehr

03

Wussten Sie?

Dass die Kosten der Inaugenscheinnahme, gemäß § 2 Nr.7 der Betriebskostenabrechnung (BetrKV) auf die Mieter umlegbar sind.
Erfahren Sie mehr
Share by: